SACHKUNDEVORBEREITUNG §34a BEWACHUNG

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO für das Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO stellt den sachlichen Nachweis für eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe sowie die fachliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten wie z. B. Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen öffentlichen Verkehr sowie  bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften tritt teils am 01. Dezember 2016, teils am 01. Januar 2019 in Kraft. Die Regelung des § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) wird ergänzt. Bewachungsunternehmer müssen künftig an Stelle des bisherigen Unterrichtungsnachweises (80 UE) einen Sachkundenachweis erbringen.
Durch die Teilnahme an dem Seminar erlernen Sie alle notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse, um diese regelkonform praktisch anwenden zu können.
Ausbildungsinhalte:
•    Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
•    Straf- und Strafverfahrensrecht     
•    Gewerberecht
•    Bürgerliches Recht     
•    Umgang mit Verteidigungswaffen
•    Kommunikation/Umgang mit Menschen
•    Unfallverhütungsvorschriften     
•    Grundzüge der Sicherheitstechnik
•    Prüfungsvorbereitung (schriftlich & mündlich)
Teilnehmerkreis
Personen, die im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) gewerbemäßig Leben oder Eigentum Dritter schützen oder bewachen wollen.
 Abschlüsse
•    Sachkunde gem. § 34a GewO im Bewachungsgewerbe (IHK)
Voraussetzungen
•    Mindestalter 18 Jahre
•    gesundheitliche Eignung
•    Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
•    gepflegtes Erscheinungsbild
•    Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen)
 
Termine und Kosten erhalten Sie auf Anfrage.
Dazu benutzen Sie bitte das Kontaktformular.


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